Gütliche Konfliktbeilegung
Unter einer Mediation versteht man das Bemühen um eine gütliche, außergerichtliche Konfliktbeilegung unter Zuhilfenahme eines außenstehenden, neutralen Dritten - des Mediators, der Mediatorin oder des Mediatorenteams.
Jede Mediation basiert zunächst auf der freiwilligen Bereitschaft der Parteien, einen solchen qualifizierten Einigungsversuch zu unternehmen.
Mediatoren vermitteln
Mediatorinnen und Mediatoren sind - anders als Richter oder Schiedsrichter - nicht befugt, einen Streit für die Parteien bindend zu entscheiden. Sie oder er greift nicht in Entscheidungsprozesse ein, sondern unterstützt die Konfliktbeteiligten bei der Findung einer Lösung. Die Aufgabe der Mediatorin oder des Mediators ist es, zwischen den Parteien zu vermitteln, um zu einer Win-Win-Lösung zu kommen.
Der Mediator oder die Mediatorin unterstützt die Beteiligten dabei, auch in emotional belasteten Situationen eine konstruktive Lösung ihres Konfliktes zu erarbeiten. Diese Lösung soll zukunftsorientiert und nicht vergangenheitsbezogen sein, sich nicht an Rechtspositionen sondern an den Interessen der Parteien orientieren und die zuvor belastete Beziehung auf eine neue, gefestigte Grundlage stellen. Die Beteiligten gehen gestärkt aus dem Konflikt hervor - ein Ergebnis, das vor staatlichen Gerichten kaum zu erreichen ist.